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Zur Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) müssen Kraftfahrer u. a. nur dann, wenn sie bei einer Trunkenheitsfahrt mit mindestens 1,6 ‰ oder schon einmal wegen Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Die MPU wird oft als zusätzliche Strafe oder gar Schikane der Behörden empfunden. Machen Sie sich von diesem Vorurteil frei. Versuchen Sie, die gegen Ihre Fahrtauglichkeit bestehenden Bedenken zu akzeptieren. Sie haben die Möglichkeit Ihre Fahrtauglichkeit wieder zu erlangen und die Bedenken durch ein positives Gutachten auszuräumen. Der Auftraggeber für die verlangte Untersuchung sind Sie selbst. Die Gutachter haben die Aufgabe zu beurteilen, ob trotz der Ihnen zur Last gelegten Tatbestände eine positive Zukunftsprognose für Sie gestellt werden kann. Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Voraussetzungen dafür von Ihnen erwartet werden und wie Sie diese am besten erfüllen können. Die MPU ist eine Alternative zu noch härteren Strafen bzw. längeren Fahrverboten. Je mehr Sie dazu bereit sind, sich darauf einzulassen, desto leichter wird es Ihnen fallen, die Voraussetzungen für eine positive Beurteilung zu erfüllen. Nutzen Sie dafür die im Strafmaß festgelegte Sperrfrist um die notwendigen Voraussetzungen für die Wiedererteilung ihres Führerscheins zu schaffen. Auch eine bereits erreichte abstinente Lebensweise kann allerdings nur dann als stabil angesehen werden, wenn sie bereits lange genug Bestand hat. |
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